Stadionverbot

Stadionverbote sind ja, zumindest unter Fans, ein oft diskutiertes Thema. Wenig Diskussion dürfte es allerdings um dieses Stadionverbot geben:

Gemäß § 4 Nr. 2 der Polizeiverordnung zur Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anlässlich von Sportveranstaltungen in den Sportstätten Mercedes-Benz Arena und GAZi-Stadion auf der Waldau sowie gemäß § 4 Nr. 1 der Stadionordnung ist es untersagt, Gegenstände mitzuführen, die ihrer Art nach zu Verletzungen von Personen geeignet sind. Der Ordnungsdienst ist daher anzuweisen, sämtliche Vuvuzelas sicherzustellen und während der Sportveranstaltung zu verwahren. Nach Ende der Veranstaltung hat eine Aushändigung zu erfolgen. Sollte sich im Laufe der Saison die Mitnahme von Vuvuzelas als Massenproblem herausstellen, wird durch das Ordnungsamt eine Allgemeinverfügung zur zusätzlichen Regelung erlassen.
(Quelle: Stuttgarter Kickers)

P.S.: “Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.” (Quelle: Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg, §35).

Edit: Passend dazu via GraphJam:

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