Wie früher

Heute wollte ich mich als Promotionsstudent einschreiben (vielleicht kriege ich dadurch ein bisschen mehr Zuch in die Diss, außerdem komme ich dann auch günstiger an meine Jahreskarte). Also brav Formulare ausgefüllt, vom Chef unterschreiben lassen, Diplom beglaubigt kopieren lassen, Exmatrikulationsbescheinigung kopiert und scheinbar gut vorbereitet hin zum Studiensekretariat – mein erster Besuch an der Uni in der Stadt.

Irgendwie war’s dann wie früher in Würzburg an der Uni: natürlich hat noch eine Tonne Dokumente gefehlt (Versicherungsnachweis, beglaubigte Kopie vom Zeugnis, Antrag auf Einschreibung, …) und was da war hat nicht gepasst – anscheinend gibt es eine “beantragte” Exmatrikulationsbescheinigung (die ich natürlich nicht habe) und eine “unbeantragte” (die habe ich und die bekam ich automatisch als ich mich nicht mehr zurück gemeldet habe). Warum die Diplomurkunde nicht reicht sondern die Noten wichtig sind weiß ich zwar nicht, aber meine Mutter wird mir freundlicherweise auch noch eine beglaubigte Kopie vom Zeugnis machen lassen. Den Versicherungsnachweis habe ich schon bestellt, bei der Uni hab ich dann aber doch nicht angerufen bisher, das war mir irgendwie zu viel. Und nachdem man in Würzburg ja nicht mal mein Zeugnis und meine Urkunde korrekt ausstellen konnte…

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3 Antworten zu “Wie früher”

  1. Hilde sagt:

    Ist doch eigentlich alles ganz einfach:

    Die Note wird benötigt, da in fast jeder Promotionsordnung eine Mindestnote gefordert wird. ;-) Diese liegt überlicherdingens bei 2,5.

    Mich wundert allerdings, dass du einen Versicherungsnachweis erbringen musst. Soweit ich weiß kann man den nur bekommen, wenn man freiwillig versichert ist. Aber als Arbeitnehmer bist du ja pflichtversichert und dann gibt es den Nachweis irgendwie so gar nicht mehr.

    Und was mich wundert: musst du keine Geburtsurkunde vorlegen? Das hätte es in Würzburg aber nicht gegeben…

    P.S.:
    Ich kann dir nachdrücklich versichern, dass du über die Einschreibung keinen Zug hinter deine Diss bekommst. ;-)

  2. Case sagt:

    Danke, mal die Promotionsordnung lesen hätte nicht geschadet. ;)

    Eine Bestätigung der Versicherung habe ich bereits beantragt, das ist also kein Problem.

    Eine Mindestnote ist in Stuttgart übrigens nicht explizit gefordert:

    § 3 Voraussetzungen für die Promotion

    (1) Die Zulassung zur Promotion setzt im Regelfall voraus:

    1. den erfolgreichen Abschluss eines Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens
    vier Studienjahren an einer Universität oder Technischen Hochschule im Geltungsbereich
    des Grundgesetzes (Diplom-, Magister- oder wissenschaftliche Staatsprüfung); das
    Prüfungsergebnis muss erkennen lassen, dass der Bewerber zu weiterer wissenschaftlicher
    Forschungsarbeit befähigt ist;

    P.S.: Wer weiß, vielleicht hilft’s ja bei meiner Motivation, garantieren kann ich das natürlich auch nicht. ;)

  3. regs sagt:

    willkommen zurück im ganz normalen wahnsinn eines studenten… :)
    finds übrigens extrem witzig, dass uni anscheinend uni ist, und es keine rolle spielt ob in deutschland oder in meiner heimat ;)

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